Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet und noch heute gelten Schwangerschaftsabbrüche laut § 218 Strafgesetzbuch als Straftat. 150 Jahre Kriminalisierung haben ein gesellschaftliches Tabu geschaffen, welches die Betroffenen entmündigt und ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung verweigert. In der bundesweiten Aktionswoche fordern wir seine Streichung.
In diesesm Jahr ist die jährlich stattfindende Aktionswoche besonders wichtig. Denn es tut sich endlich etwas in Sachen § 218: Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder spricht sich fast einstimmig dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Der Entschließungsantrag auf der gemeinsamen Tagung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde von Sachsen eingebracht – die einzige Gegenstimme kam aus Bayern.
Auch die aktuelle Bundesregierung hat vor einem Jahr eine Kommission für dieses Thema eingesetzt. Diese Kommission stellt nun der Regierung ihren Bericht vor. Ihre Einschätzung: die „grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Die Kommission empfiehlt das Abtreibungsrecht deutlich zu liberalisieren. Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche sollen erlaubt und nicht mehr im Strafrecht geregelt werden. Ob es so weit kommt, muss nun die Koalition entscheiden. Zumindest kurzfristig ist eine Gesetzesänderung eher unwahrscheinlich. Aber mit der bundesweiten Aktionswoche vom 21. – 28. September soll auf die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren hingewiesen werden. In vielen deutschen Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen ein gemeinsames Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Seien Sie mit dabei, sei solidarisch, wenn es auch in Dresden heißt „Weg mit § 218“!
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Jana Giersberg