Neue gesetzliche Regelungen geplant: Mehr Schutz für Frauen* bei Gewalterfahrungen und Fehlgeburten

In Deutschland stehen bedeutende gesetzliche Neuerungen bevor, die insbesondere Frauen* betreffen: der erweiterte Mutterschutz nach Fehlgeburten und das Gewalthilfegesetz.

Erweiterter Mutterschutz nach Fehlgeburten: Anerkennung und Unterstützung für gesundheitliche Belastungen

Bisher hatten Frauen*, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dies bedeutete, dass sie unmittelbar nach dem Verlust wieder arbeiten mussten, sofern keine ärztliche Krankschreibung vorlag.

Der Bundestag hat im Januar bereits einstimmig beschlossen, den Mutterschutz auf Frauen* auszuweiten, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Nun hat auch der Bundesrat dafür gestimmt. Frauen* erhalten nun einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz, der ihnen ermöglicht, sich körperlich und seelisch nach einer Fehlgeburt zu erholen. Die genaue Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach dem Stadium der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Fehlgeburt. Diese Regelung soll den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden und ihnen einen Schutzraum ermöglichen.

Das Inkrafttreten ist bisher für den 1. Juni 2025 geplant.

Gewalthilfegesetz: Recht auf Schutz und Hilfe

Die Bundesregierung hat zudem im November letzten Jahres den Entwurf für ein „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ vorgelegt. Im Januar hat sich der Bundestag, und nun vor wenigen Tagen auch der Bundesrat, auf das Gesetz geeinigt.

Das Gewalthilfegesetz zielt darauf ab, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und umfasst die Bereitstellung ausreichender und bedarfsgerechter Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene und ihre Kinder, präventive Maßnahmen, einschließlich Täter- und Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der Vernetzung innerhalb des Hilfesystems sowie mit anderen relevanten Einrichtungen und Behörden und eine kostenfreie Inanspruchnahme von Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für die Betroffenen.

Der Rechtsanspruch für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt soll allerdings erst ab 2032 gelten, was hinsichtlich des Ausmaßes an Gewalt, das zuletzt deutlich zugenommen hat, sehr bedenklich ist. Bis dahin sei das Ziel, das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen.

Diese beiden geplanten Gesetze markieren nichtsdestotrotz einen wichtigen Fortschritt für Frauen* und Frauen*gesundheit in Deutschland. Sie stärken ihre Rechte auf Schutz und Unterstützung.