Was viele nicht wissen, Krankenkassen fördern „Haushaltshilfe“. Nach stationären oder ambulanten Behandlungen und für Schwangere und Wöchnerinnen ist das unter bestimmten Bedingungen sogar kostenfrei möglich. Die Voraussetzung bilden der § 24 und der § 38 SGB V, wenn die Versicherte z.B. wegen Schwangerschaft oder Entbindung durch Symptome wie Müdigkeit, Erschöpfung, Übelkeit den eigenen Haushalt nicht mehr selbst führen kann oder andere im Haushalt lebende Personen fehlen. Diese Regelung betrifft Familien, in der das jüngste Kind das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Dafür ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss unter dem Stichwort „Haushaltshilfe“ bei der Krankenasse beantragt werden. Jede Krankenkasse hat ein eigenes Formular. Finden Sie das Formular nicht auf der Website, sollten Sie es per Mail oder Telefon freundlich und beherzt anfordern. Auch in Sonderfällen, wenn die/ der Partnerin nicht berufstätig, aber selbst erkrankt ist, kann der Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden. Geben Sie an, dass Sie bisher den Haushalt selbst geführt haben und tragen Sie Ihre/n Partnerin ein. Bedenken Sie, Einkaufen, frische Nahrungszubereitung und Kinderbetreuung fallen tagsüber an und können nicht ausschließlich am Abend durch den Partner*in erledigt werden. All diese Aufgaben können dann über eine/n Dienstleister oder Privatperson, auch durch eine Mütterfürsorgerinnen ausgeführt werden. Letztere gibt es einige in Dresden. Wichtig dafür ist eine „Ärztliche Bescheinigung“, die von Hebammen, Gynäkologinnen oder nach einem Klinikaufenthalt, vor der Entlassung, durch die behandelnde Ärztin ausgefüllt werden. Zusammen mit dem Antrag wird beides an die Krankenkasse versandt. Wir helfen Ihnen gern beim Antrag.
Jana Giersberg