Seit 1.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, die als Leitlinie für Mindestunterhalt vorgibt.
In der niedrigsten Einkommensstufe eines Unterhaltspflichtigen (bis 2100 netto) gilt für Kinder bis fünf Jahren eine Mindestunterhalt von 480 Euro/ monatlich. Zwischen sechs und elf Jahren sind es 551 Euro und zwischen zwölf und siebzehn Jahren 645 Euro.
Mit der Volljährigkeit stehen Kindern in Ausbildung 689 Euro monatlich zu. Aber: bis zur Volljährigkeit wird der halbe Kindergeldanspruch angerechnet; ab 18 Jahren dann das volle Kindergeld.
Der Selbstbehalt beträgt für nicht Erwerbstätige 1200 Euro und für Erwerbstätige 1450 Euro.
Jana Giersberg